Wesentliche Baudokumente für Bauherren und Käufer
Folgende Genehmigungen, Nachweise und planerischen Unterlagen beschreiben ein Gebäude oder eine technische Anlage nahezu vollkommen und sind daher für den privaten Bauherrn und Käufer ein unverzichtbarer Bestandteil für die künftige Nutzung. Fehlen diese Unterlagen, so können sie später manchmal gar nicht, öfters nur noch kostenintensiv neu erstellt werden.
Aus diesem Grund empfehle ich allen Bauherren, Käufern, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder Hausverwaltungen, sich nachfolgende Unterlagen als Dokumentation zum Objekt übergeben zu lassen.
Ein bloßer Verweis, die Unterlagen wären bei einer Behörde einzusehen reicht keineswegs, da sich die Genehmigungsbehörden aus ihrer jahrelangen teuer gepflegten Archivierungstätigkeit aus Kostengründen zurückziehen, oder zurückziehen werden.
Der weitere – oft zitierte - Hinweis, der Bauträger habe aus Gründen des § 14 MaBV eine Aufbewahrungspflicht der Bauakten, betrifft (nicht nur nach meiner Auffassung) zum einen nur die in § 10 Abs. (4) 1. MaBV genannten Unterlagen und hat zum anderen nur finanztechnische und steuerrechtliche Gründe und keineswegs eine technische Dokumentationsaufgabe.
Für den Käufer einer größeren Anlage ist es unzumutbar, sich stundenlang durch Archive zu mühen, um letztlich – ohne Gewißheit auf Vollständigkeit – nur einige dieser Unterlagen in Händen zu halten.
Der aktuelle Hinweis
Aus eigener Gutachtererfahrung kann ich nur feststellen, daß diese Unterlagen so gut wie nie in notariellen Kaufverträgen Erwähnung finden. Diese Gefahr besteht nicht bei Beauftragung der Baubegleitenden Bauherrnbetreuung an einen Baufachmann, da dieser im Zuge einer qualifizierten Tätigkeit schon vor Abschluß des Kaufvertrags auf die notwendigen und unabdingbaren Bauunterlagen verweisen wird.
Die nachfolgenden Unterlagen sind, natürlich je nach Größe des Bau- oder Kaufvorhabens, möglichst vollständig als Bestandteil des Kaufobjekts in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Generelle Unterlagen | |||
Nr.: | Unterlagen | Ergänzung | Begründung |
1 | notarieller Kaufvertrag | bei WEG mit Teilungserklärung | erklärt sich von selbst |
2 | Baubeschreibung | auch "Exposé" genannt | definiert, was individuell geschuldet wird |
Behördengenehmigung und Grundlagenplanung | |||
Nr.: | Unterlagen | Ergänzung | Begründung |
3 | Baugenehmigung | mit sämtlichen Tekturen, Nachträgen und Auflagen + eventuell weitere behördliche Auflagen | unabdingbar, erklärt sich von selbst |
4 | Genehmigte Eingabepläne mit Prüfungsvermerken | M 1 : 100 | unabdingbar, erklärt sich von selbst |
5 | Statische Berechnung mit Positionsplänen | sofern Prüfpflicht bestand, geprüftes Exemplar | unabdingbar, für spätere Umbaumaßnahmen |
6 | Bewehrungspläne | sofern Prüfpflicht bestand, geprüftes Exemplar | unabdingbar, für spätere Umbaumaßnahmen |
7 | bzw. Ausführungspläne Stahl und Holz | sofern Prüfpflicht bestand, geprüftes Exemplar | unabdingbar, für spätere Umbaumaßnahmen |
8 | Bodengutachten (Baugrundgutachten) | eventuell mit hydrologischem Gutachten | unabdingbar wegen Aussagen zum anstehenden Boden und zu Grundwasserständen |
9 | Schalpläne | nur bei komplexen Bauwerken | zur Kontrolle der Geometrie, Aussparungen, Schlitze, Einbauteile in manchen Fällen ist z.B. die Deckenstärke nur den Schalplänen zu entnehmen |
10 | Werkpläne | Maßstab 1 : 50 | die einzige Quelle, um später z.B. ohne Bauteilöffnung feststellen zu können, um welchen Wandbaustoff es sich handelt, ob es sich um tragende Wände handelt, wo Schlitze und Schächte vorhanden sind, etc. eben die Details |
Bauphysik | |||
Nr.: | Unterlagen | Ergänzung | Begründung |
11 | Bautechnische Nachweise zum Wärme-, Schall- und Brandschutz | siehe Energieeinsparverordnung | unabdingbar, auch als Qualitätsmaßstab beim Wiederverkauf |
12 | Wärmebedarfsausweis, EnEV-Nachweis | unabdingbar gem. WSVO'95 bzw. jetzt EnEV 2002 | stellt die wesentlichen Ergebnisse der rechnerischen Nachweise in lesbarer Form zusammen. |
13 | Wärmebedarfberechnung nach DIN 4701 |
Fachplanungen | |||
Nr.: | Unterlagen | Ergänzung | Begründung |
14 | HLS – Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär) | Bestandsplanung mit Betriebunterlagen | unabdingbar, für Neuplanung etc. |
15 | Elektroplanung | Bestandsplanung mit Betriebunterlagen | unabdingbar, für Neuplanung etc.z.B. Pumpenwartung |
16 | Genehmigte Entwässerungsplanung | Bestandsplanung mit Betriebunterlagen | zur Instandhaltung und für Neuanschlüsse |
17 | Genehmigte Außenanlagenplanung | unabdingbar | zur Überprüfung der geschuldeten Leistung |
Abnahme - Protokolle | |||
Nr.: | Unterlagen | Ergänzung | Begründung |
18 | Schließplan und Sicherungsschein | unabdingbar | zur Nutzung eines Gebäudes |
19 | Sämtliche Abnahmeprotokolle der Fachgutachter für:
| unabdingbar | zur Nutzung eines Gebäudes |
Sonstiges | |||
Nr.: | Unterlagen | Ergänzung | Begründung |
20 | Übersichtsplan mit Achsenlage in DIN A3 | als Ergänzung zum Lageplan | zur generellen Orientierung |
21 | Adressen aller Baubeteiligten | Planer, Unternehmer, Ver- und Entsorger, Wartungsverträge, etc. | unabdingbar für Rückfragen zu Planung und Gewerken |